| - Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Betreuung eines eigenen oder adoptierten Kindes bzw. Kindes des Ehegatten oder Lebenspartners
Keine Ausübung einer vollen Erwerbstätigkeit (bis zu 32 Wochenstunden sind zulässig) - Kein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000/300.000 EUR (eine/zwei berechtigte Person/en)
- Nur ein Anspruch auf Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
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Höhe
| §§ 2 ff. BEEG:
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| - In Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 EUR monatlich
- Monatliches Einkommen unter 1.000 EUR: stufenweise Steigerung der Ersatzrate auf bis zu 100 %
- Monatliches Einkommen über 1.200 EUR: stufenweise Reduzierung der Ersatzrate auf bis zu 65 % (ab 1.240 EUR: 65 %)
- Mindestbetrag: 300 EUR monatlich
- „Geschwisterbonus“ bei mehreren Kindern (10%, mindestens 75 EUR)
- Elterngeld Plus (ab 1.7.2015 geborene Kinder): max. 50 % des Basiselterngeldes bei verdoppelter Bezugsdauer
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Dauer
| § 4 BEEG:
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| - Anspruch besteht grundsätzlich nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes
- Sind zwei betreuende Elternteile vorhanden: Für ein Elternteil maximal 12 Monate + 2 sogenannte „Partnermonate“ für den anderen Elternteil
- Mindestbezugsdauer: 2 Monate
- Elterngeld Plus (ab 1.7.2015 geborene Kinder): max. 24 Monate + 4 Partnerschaftsmonate (insgesamt max. 28 Monate)
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Antragsfristen
| § 7 Abs. 1 BEEG:
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| - Ist schriftlich zu beantragen
- Antrag ist frühestens ab Geburt des Kindes, aber nur rückwirkend für drei Monate zulässig
- Antrag ist daher spätestens im vierten Lebensmonat des Kindes zu stellen
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Pflichten des Arbeitgebers (wenn ein Arbeitgeber vorhanden sein sollte)
| §§ 2c Abs. 2, 9 BEEG:
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| - Erteilung eines Einkommensnachweises
- Erteilung eines Arbeitszeitnachweises
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Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
| - Grundsätzlich keine, wenn keine Elternzeit beantragt wird.
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Auswirkungen auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
| § 224 SGB V:
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| - Elterngeld ist immer beitragsfrei
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| § 192 SGB V:
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| - Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, bleibt die Mitgliedschaft während des Bezugs von Elterngeld erhalten.
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