SV-Meldeportal

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Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Die Anwendung sv.net wird seit 2001 von den Krankenkassen angeboten und wurde bis dato kontinuierlich an die erweiterten Anforderungen zur Digitalisierung der Sozialversicherung angepasst. Heute nutzen rund 550.000 Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner sv.net. Sie tauschen ca. 25 Mio. Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus. Dazu werden 23 Fachverfahren unterstützt.

Weitere Informationen und den Zugang zum SV-Meldeportal finden Sie hier:

https://www.sv-meldeportal.de/