Stationäre Pflege
Unterstützung im Pflegeheim
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Vertragseinrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch beträgt je Kalendermonat:
Pflegegrad | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegrad 2 | 770,00 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.262,00 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.775,00 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.005,00 EUR |
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125,00 EUR monatlich über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Eigenanteil stationäre Pflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von
- 15 % bis einschließlich 12 Monaten
- 30% von mehr als 12 Monaten
- 50% von mehr als 24 Monaten
- 75% von mehr als 36 Monaten
vollstationärer Pflege.
Um ein geeignetes Pflegeheim zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.
Pflegeleistungsübersicht nach Pflegegraden
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