Sozialgeschichte

Sozialgeschichte

Das in der zweiten Hälfte des vorletzten Jahrhunderts beginnende Maschinenzeitalter brachte einschneidende gesellschaftliche Veränderungen und einen tief greifenden sozialen Wandel mit sich.

Schwere Arbeit und eine lange Arbeitszeit führten immer häufiger zu Krankheiten und Unfällen. Vielfach verlor der kranke oder arbeitslose Industriearbeiter seine Existenzgrundlage und geriet in Not, da er bei Krankheit oder Invalidität weitgehend ungesichert war.

So wurde es notwendig, für den Arbeiter des 19. Jahrhunderts neue Absicherungssysteme für den Krankheits- und Invaliditätsfall zu schaffen.

Vor dem Hintergrund dieser Verhältnisse wurden durch die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 sozialpolitische Gesetze in Aussicht gestellt. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten sollten durch einen umfassenden sozialen Versicherungsschutz verbessert werden.

Die große Leistung Bismarcks und der Reichsregierung bestand darin, erstmalig reichseinheitlich die Versicherungspflicht für einen großen Teil der Bevölkerung gesetzlich geregelt zu haben.

Die Grundelemente dieser Gesetze waren:

  • Die Versicherungspflicht
  • Der Rechtsanspruch auf Leistungen
  • Die Selbstverwaltung

Sie gelten bis heute noch. Zu Recht wird die "Kaiserliche Botschaft" als die Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung bezeichnet.