Datenschutz eGK
Datenschutz zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK erfüllt höchste Sicherheitsstandards.
Es werden in der Telematikinfrastruktur nur solche Anwendungen und Funktionen zur Verfügung stehen, die ihre Sicherheit im Rahmen einer Zulassung bei der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) unter Beweis gestellt haben.
Viele Anwendungen sind freiwillig
Bei den freiwilligen Anwendungen entscheiden Sie, ob Sie diese nutzen oder nicht. Sie können z. B. Ihre Notfalldaten oder Informationen zu eingenommenen Arzneimitteln speichern. Tun Sie es nicht, entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Nachteile.
PIN-Schutz für freiwillige Anwendungen
Ähnlich wie bei einer Bankkarte werden die freiwilligen Anwendungen durch eine Geheimnummer (PIN) geschützt. Die PIN brauchen Sie, wenn die Ärztin oder der Arzt auf die Daten Ihrer Karte zugreifen soll. Mit der Eingabe Ihrer PIN stimmen Sie in jedem einzelnen Fall zu, dass Ihre Daten gespeichert oder eingesehen werden dürfen.
Nur die Notfalldaten können von berechtigten Personen auch ohne Ihre PIN ausgelesen werden. Damit ist es möglich, dass im Notfall Ihre Daten zuverlässig und schnell bei Ihrer Behandlung helfen.
Zugriff nur für Berechtigte
Nur wer einen Heilberuf ausübt und einen Heilberufsausweis hat, kann Daten auf Ihrer Karte schreiben oder lesen. Der Zugriff ist also nicht allein mit Ihrer eGK und Ihrer PIN möglich, sondern es muss auch diese zweite Karte in das Lesegerät gesteckt werden (2-Karten-Prinzip).
Elektronische Signatur
Wenn die Ärztin oder der Arzt Informationen auf Ihrer Karte speichert, müssen sie digital unterschrieben werden. Mit dieser elektronischen Signatur wird garantiert, wer die Autorin oder der Autor ist und dass die Information nicht verändert wurde.
Die letzten 50 Zugriffe werden protokolliert
Jede Abfrage Ihrer Daten wird protokolliert. Die letzten 50 Zugriffe werden auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert und nur Sie können sie sehen.
Informieren Sie sich auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und der gematik über die eGK.
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz/allgemeine-informationen-egk.html