Selbsthilfe
Vielfältige Unterstützung für andere und sich selbst
Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.
In der Selbsthilfe treffen sich die unterschiedlichsten Generationen. Für viele ist der direkte Kontakt wichtig, sei es im klassischen Stuhlkreis, am Stammtisch oder in anderer Form. Neben dem persönlichen Austausch nutzen viele zusätzlich die neuen Medien. Selbsthilfe ist so unterschiedlich, wie das Leben bunt ist!
Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.
Die BKK Scheufelen fördert das Selbsthilfeengagement
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 1,28 Euro pro Versicherten. Im Jahr 2023 hat die BKK Scheufelen rund 107.000,- Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Für das Jahr 2024 stellen wir Fördermittel in Höhe von ca. 110.000,- Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen ca. 19.000,- Euro auf unsere Projektförderung.
Sie möchten einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf Bundes- Landes- und regionaler Ebene jeweils durch zwei Förderstränge:
- Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Hier werden Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
- Die krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hier geht es um Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder die Durchführung von Fachtagungen und Seminare, sofern sie einmalig zu einem besonderen Thema stattfinden.
Wir als BKK Scheufelen fördern individuelle Projekte von Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene.
Mit unserer Projektförderung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung erhalten. Die Selbsthilfearbeit soll gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Grundlage unserer Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert.
Sie finden diesen in seiner aktuellen Fassung beim GKV Spitzenverband unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp
Zur Beantragung Ihres Projektes verwenden Sie bitte die im Leitfaden genannten Vorlagen.
Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb des laufenden Jahres einzureichen, unter
BKK Scheufelen
Selbsthilfeförderung
Schollkopfstr. 65
73230 Kirchheim unter Teck
Eingehende Anträge können wir nur dann berücksichtigen, wenn die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig verausgabt sind.
Antragsteller, die Fördermittel erhalten haben, sind verpflichtet bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres den Verwendungsnachweis bei der BKK Scheufelen vorzulegen.