Medizinische Vorsorge (ambulant und stationär)
Beschwerden lindern in in- und ausländischen Kurorten
Wenn es darum geht eine sich abzeichnende Krankheit zu vermeiden oder Beschwerden zu lindern, kann dieses Ziel durch eine Vorsorgekur erreicht werden. Bei Vorsorgekuren unterscheidet man grundsätzlich zwischen ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen.
Ambulante Vorsorgemaßnahmen
Ambulante Vorsorgekuren werden an anerkannten Kurorten erbracht, die sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel wie z.B. Heilquellen oder durch ein besonderes Klima auszeichnen. Wenn Sie eine ambulante Vorsorgeleistung durchführen möchten, können Sie sich den Kurort grundsätzlich selbst aussuchen, sogar im europäischen Ausland
Aktivkuren im Ausland
Als Versicherte der BKK Scheufelen können Sie eine ambulante Vorsorgekur in den traditionsreichsten Kurbädern im europäischen Ausland durchführen. Dazu gehören das Bäderdreieck Karlsbad-Marienbad-Franzenbad oder Abano und Montegrotto in den Euganeischen Hügeln Norditaliens. Im Kurklinikportal können Sie sich über die verschiedenen Häuser im Ausland informieren.
Fit und Vital (Kompaktkur)
Die Kompaktkur ist eine spezielle Form der ambulanten Vorsorgekur und eignet sich besonders für Berufstätige. Patienten mit gleichen oder ähnlichen Krankheitsbildern werden bei der Kompaktkur in Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern behandelt. Die Inhalte dieser Maßnahme sind mit einer stationären Vorsorgekur vergleichbar. Hier können Sie sich über Fit und Vital-Kuren und entsprechende Einrichtungen informieren: Fit und Vital.
Was leistet die BKK Scheufelen?
Ein Zuschuss durch die Krankenkassen kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn wohnortnahe ambulante Heilmittelanwendungen ausgeschöpft sind und keine Besserung eintritt.
Vorsorgekuren bezuschusst die BKK Scheufelen mit dem gesetzlich höchstmöglichen Betrag von 13,- EUR täglich für Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21,- EUR täglich.
Die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Anwendungen übernehmen wir selbstverständlich in vollem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass Versicherte über 18 Jahren auch bei diesen Leistungen die gesetzliche Zuzahlung zu leisten haben.
Stationäre Vorsorgekur
Reichen ambulante Vorsorgeleistungen nicht aus, können wir Ihnen eine stationäre Vorsorgekur in einer anerkannten Kurklinik bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kosten einer stationären Vorsorgekur übernehmen wir in vollem Umfang, also Unterkunft, Verpflegung und die Behandlungen. Wenn Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,- EUR pro Tag sowie bei den Fahrkosten in Höhe von jeweils 10% pro Fahrt.
In welchem Umfang besteht der Anspruch?
Sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgekuren dauern in der Regel drei Wochen, eine Verlängerung ist nur aus dringenden medizinischen Gründen möglich. Eine ambulante Vorsorgekur kann alle drei Jahre, eine stationäre Vorsorgekur alle vier Jahre beantragt werden.
Gerne senden wir Ihnen einen entsprechenden Kurantrag zu. Dieser muss von Ihrem behandelnden Arzt ergänzt und an uns zurückgesandt werden.
Gut zu wissen
Für die Zeit der ambulanten Vorsorgeleistung müssen Arbeitnehmer grundsätzlich Urlaub nehmen. Bei stationären Maßnahmen ist dies nicht der Fall.
Nimmt ein Elternteil, der zu Hause Kinder unter 14 Jahren betreut, an einer ambulanten oder stationären Vorsorgekur teil, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewährt werden.
Haben Sie Fragen?
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, sowie weiteren Möglichkeiten im Rahmen der Vorsorgekuren erhalten Sie bei den Mitarbeitenden der BKK Scheufelen.