Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining, zur Wiederherstellung und langfristigem Erhalt der körperlichen und seelischen Gesundheit.
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Weitere Unterlagen zur Information:
Was muss bei der Beantragung beachtet werden?
Die Verordnung auf Funktionstraining und Rehabilitationssport muss vor der Durchführung, bei der BKK Scheufelen zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
Wie oft kann ich Rehabilitationssport und Funktionstraining in Anspruch nehmen?
Rehabilitationssport und Funktionstraining kann in der Regel einmalig durchgeführt werden, aufgrund der Hilfe zur Selbsthilfe. Die erlernten Übungen sollen nach der Maßnahme in Eigenverantwortung weitergeführt werden können.
Falls eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine Begründung Ihres behandelnden Arztes/ Ihrer behandelnden Ärztin auf der Verordnung aufgeführt ist, kann der Rehabilitationssport oder das Funktionstraining nochmals durchgeführt werden.
Was unterscheidet Rehabilitationssport und Funktionstraining?
Rehabilitationssport:
Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken. Rehabilitationssport fördert umfassend die funktionale Gesundheit und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab.
Rehabilitationssport fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.
Funktionstraining:
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung.
Funktionstraining fördert umfassend die funktionale Gesundheit von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen, z. B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten auf eigene Kosten
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das Thema Rehabilitationssport und Funktionstraining.