Heilmittel

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Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt werden. Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Physiotherapie und Ergotherapie, als auch Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

In den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Leistungen und in welchem Umfang von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.

 

Die Blankoverordnung der Heilmittel ist eine ärztliche Verordnung ohne spezifische Angaben. Der Heilmittelerbringer kann hier über das Heilmittel, die Menge und die Frequenz der Behandlung entscheiden.

 

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

Wie ist der Ablauf, wenn ich eine Heilmittelverordnung erhalten habe?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wann habe ich Anspruch auf eine Langfristgenehmigung der Heilmittel?

Wie lange darf die Heilmittelbehandlung unterbrochen werden?

Übernimmt die BKK Scheufelen eine Nagelspangenbehandlung?

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Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich rund um das Thema Heilmittel.

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