Empfängsnisverhütung

Empfängnisverhütung

empfaengnisverhuetung

Mädchen und junge Frauen haben bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln. Die Verordnung muss auf einem Kassenrezept vorgenommen werden und die Abrechnung (Arzt/Apotheke) direkt über die BKK Scheufelen erfolgen.

Dies gilt ebenso für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten (mind. 5,- EUR, max. 10,- EUR) zu leisten.

In besonderen Ausnahmefällen bzw. bei diversen Erkrankungen übernehmen wir die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel auch über das vollendete 22. Lebensjahr hinaus.

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich zu Empfängnisverhütungsmitteln.