Brillen und Kontaktlinsen
Zuschuss zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen
Die BKK Scheufelen beteiligt sich an der neuen Brille
Brillengläser und Kontaktlinsen sind teuer und seit Jahren bei Erwachsenen keine Kassenleistung mehr. Nicht so bei der BKK Scheufelen. Wenn Sie bei uns versichert sind, zahlen wir Ihnen einen Zuschuss.
Voraussetzungen für den Brillenzuschuss
Es liegt ein sphärischer oder zylindrischer Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dpt. je Auge vor.
Welche Kosten werden erstattet und wie erhalte ich den Zuschuss?
Jedes Brillenglas oder jede Kontaktlinse wird mit maximal 25,- EUR bezuschusst. Der Anspruch ist auf die Erstattung einer augenpaarigen Versorgung begrenzt.
Der Zuschuss ist schriftlich mit der jeweiligen Rechnung vom Optiker zu beantragen.
Wie oft wird der Zuschuss für die Sehhilfe gewährt?
Der Anspruch besteht jedes zweite Kalenderjahr einmal auf eine augenpaarige Versorgung bei gleichbleibendem Korrekturbedarf. Bei Änderung des Korrekturbedarfs je Auge von mindestens 0,5 Dpt. besteht der Erstattungsanspruch jedes Kalenderjahr einmal auf eine augenpaarige Versorgung.
Kostenübernahme bei Kindern
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden die vertraglich vereinbarten Kosten für Sehhilfen direkt mit der BKK Scheufelen abgerechnet. Darüber hinaus kann der Zuschuss nach den vorstehenden Ausführungen bei Brillengläsern oder Kontaktlinsen erstattet werden.
Haben Sie Fragen?
Gerne sind wir für Sie da.