Behandlung im Ausland
Behandlung im Ausland bei Reisen
Die Urlaubszeit ist ja bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Was aber wenn Sie im Ausland plötzlich erkranken? Auch hier ist die BKK Scheufelen für Sie da.
Wenn Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt in der EU oder der Schweiz behandlungsbedürftig werden, übernehmen wir Ihre medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn diese nicht bis zu Ihrer Rückkehr aufgeschoben werden können.
Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (finden Sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte) berechtigt Sie zur Inanspruchnahme von Leistungen in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien besteht ebenfalls ein Leistungsanspruch, für diese Länder benötigen Sie jedoch einen speziellen Auslandskrankenschein. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen diesen zukommen lassen können.
Hinweise zum Ablauf
Grundsätzlich können die Leistungen der Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten mit der ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung ab. Nur die anfallenden Eigenanteile/Zuzahlungen sind von Ihnen zu bezahlen und nicht erstattungsfähig.
Wird die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland jedoch nicht akzeptiert, tragen Sie die kompletten Behandlungskosten selbst. Nach Rückkehr ins Inland reichen Sie uns bitte Ihre detaillierte Rechnung und ärztliche Verordnung, über die in Anspruch genommenen Leistungen, im Original ein. Bitte achten Sie darauf, dass die behandelte Person, die angefallenen Leistungen und Kosten, sowie das Datum der Behandlung auf der Rechnung ersichtlich sind.
Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen und die Voraussetzungen nach den deutschen Rechtsvorschriften erfüllt sind, überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag in Höhe der deutschen Kassensätze, maximal den Rechnungsbetrag. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile nach den deutschen Rechtsvorschriften sind zu berücksichtigen.
Gut zu wissen
Da die gesetzlichen Krankenkassen Auslandsbehandlungen oftmals nur in begrenztem Umfang oder gar nicht übernehmen dürfen, empfiehlt Ihnen die BKK Scheufelen eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung.
Zahnersatz im Ausland (EU-Staaten)
Zahnersatz aus Ungarn oder Polen ist heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr. Oftmals sind die Kosten in diesen Ländern nicht so hoch wie in Deutschland. Wenn Sie sich für eine Behandlung im Ausland entscheiden, sollten Sie zusätzliche Kosten für Anreise, Unterkunft etc. berücksichtigen.
Für Zahnersatz, den Sie sich im europäischen Ausland anfertigen lassen, erhalten Sie ebenfalls wie auch in Deutschland einen Festzuschuss von der BKK Scheufelen.
Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass die Behandlung anhand eines Heil- und Kostenplans im Voraus bei uns beantragt und genehmigt wird. Eine rückwirkende Prüfung ist nicht möglich, und schließt eine Kostenbeteiligung aus.
Art, Umfang und die Kosten des geplanten Zahnersatzes müssen klar erkennbar sein.
Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren für Zahnersatz sind nach den deutschen Rechtsvorschriften durchzuführen.
Wir empfehlen Ihnen, sich am besten zusätzlich einen detaillierten Kostenvoranschlag über die komplette Behandlung geben zu lassen, bevor Sie sich für die Behandlung entscheiden. In diesem Kostenvoranschlag sollte der Zahnarzt auch die Leistungen aufführen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen. Dazu zählen notwendige Vorbehandlungen, wie zum Beispiel eine Karies- oder Zahnfleischbehandlung welche vor dem Einsetzten des Zahnersatzes erforderlich sind.
Die Kosten für das Setzen von Implantaten sind privat zu tragen.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass wir keine Kosten für eine Nachbesserung eines mangelhaften Zahnersatzes aus dem Ausland übernehmen können. Bitte wenden Sie sich direkt an den ausländischen Zahnarzt.
Ein Heil- und Kostenplan, sowie der zusätzliche Kostenvoranschlag sollte für uns leserlich in Deutsch ausgestellt sein.
Es werden Verwaltungskosten in Höhe von 5 % (mindestens 2,50 Euro, maximal 50,00 Euro) erhoben.
Geplante Behandlung im Ausland
Die BKK Scheufelen beteiligt sich auch an geplanten Auslandsbehandlungen in EU-Staaten, sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in Höhe der deutschen Kassensätze.
Voraussetzungen für die Erstattung einer geplanten Behandlung nach dem Sozialversicherungsabkommen:
Die geplante Behandlung wird im Voraus beantragt.
Es handelt sich um eine deutsche Kassenleistung.
Die geplante medizinische Behandlung ist zeitnah in Deutschland nicht möglich.
In diesen Fällen stellen wir Ihnen gerne eine Anspruchsbescheinigung für das behandelnde Land aus. Die geplante Behandlung erfolgt nach den dort gültigen Rechtsvorschriften. Nur zugelassene Leistungserbringer dürfen die geplante Behandlung durchführen.
Voraussetzungen nach der Patientenmobilitätsrichtlinie:
Es handelt sich um eine ambulante deutsche Kassenleistung.
Erstattungsfähig ist maximal der deutsche Kassensatz.
Bitte reichen Sie uns eine detaillierte Rechnung, wenn möglich auf Deutsch, ein.
Es werden Verwaltungskosten in Höhe von 5 % (mindestens 2,50 Euro, maximal 50,00 Euro) erhoben.
Rücktransport aus dem Ausland
Rücktransporte aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Möglichkeit der Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen bieten nur die privaten Auslandsreisekrankenversicherungen an.
Haben Sie Fragen?
Für weitere Informationen beraten wir Sie gerne ausführlich zum Thema Behandlung im Ausland.