Auf die Plätze - fertig - "ePA für alle"
Die BKK Scheufelen stellt Ihnen ab Januar 2025 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Mit dieser entsteht eine neue digitale Plattform für Ihre Gesundheitsdaten.
Davon profitieren Sie
Egal ob Befunde, Diagnosen, Medikationspläne sowie Laborwerte – alle Gesundheitsdokumente können Sie jederzeit und ein Leben lang verwalten und mit Ihren Ärzten teilen. Selbst an Ihren Mutterpass müssen Sie während der Schwangerschaft nicht mehr denken. Ihnen stehen ab sofort alle Pässe digital in der ePA zur Verfügung!
Hohe Sicherheit und Datenschutz stehen an erster Stelle
Bei der Nutzung der ePA entscheiden alleine Sie, welcher Leistungserbringer Ihre Daten einsehen darf.
Ausführliche Informationen zur ePA für alle finden Sie hier:
FAQ:
Was ist die ePA?
Gibt es die ePA auch für Kinder?
Muss ich eine ePA nutzen?
Kann ich die ePA jederzeit kündigen?
Ja, da es ein freiwilliges Angebot ist, haben Sie jederzeit das Recht zur Kündigung. Ihre Daten werden dann nach einer Frist von 6 Wochen zum Ende des folgenden Monats endgültig gelöscht.
Sie können aber auch Ihren Kündigungswunsch widerrufen. Die Frist hierfür hängt davon ab, über welchen Weg Sie widerrufen möchten. Widerrufen Sie auf dem schriftlichen Weg, muss Ihr Widerruf spätestens 2 Wochen vor Monatsende bei uns eingegangen sein - wir brauchen zur Bearbeitung Ihres Poststückes einen etwas längeren Vorlauf. Widerrufen Sie über Ihr Smartphone in der App können Sie dies bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tun.
Wer kann meine Daten sehen?
Wer bestimmt, was gespeichert und gelöscht wird?
Was muss ich tun, um die ePA nutzen zu können?
Welche Anmeldeverfahren gibt es?
Bisher war die Anmeldung zu ihrer ePA mit Biometrie (Gesichtserkennung oder Fingerprint) möglich. Mit der gesetzlich vorgegebenen Einführung des datenschutzrechtlich hohen Schutzniveaus ist dies nicht mehr möglich.
Zukünftig stehen folgende drei Anmeldeverfahren zur Auswahl:
- Elektronischer Personalausweis und PIN
- Elektronische Gesundheitskarte und PIN
- App-Code und Gerätebindung
Die PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten Versicherte nach Beantragung von ihrer Krankenkasse.
Sie möchten keine elektronische Patientenakte (ePA)?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Widerspruch gegen alle Funktionen zur elektronischen Patientenakte einzulegen. Zum Widerspruchsformular gelangen Sie hier:
Sie möchten die ePA nutzen, aber z.B. keine Leistungsauskunft erhalten?
kein Problem! Für diese und weitere Einzelwidersprüche benutzen Sie bitte dieses Formular.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich über die elektronische Patientenakte (ePA).
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