Versicherungsfrei
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Beschäftigte, bei denen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung und sind deshalb bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillige Mitglieder. Im Kalenderjahr 2024 liegt diese Grenze bei 69.300,- EUR.
Wer prüft die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Grundsätzlich prüft der Arbeitgeber das voraussichtliche regelmäßige Arbeitsentgelt. Liegt dieses über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des aktuellen Jahres und auch des nächsten Jahres, endet die Pflichtmitgliedschaft zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.
Was zählt zum regelmäßigen Entgelt?
Zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählen alle regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, unabhängig ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf hat, dazu können Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören. Zuschläge für Familie oder Kinder werden dagegen nicht berücksichtigt.
Wie hoch sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze (2024: 62.100,- Euro) wird jährlich durch den Gesetzgeber neu festgelegt. Die Beiträge richten sich nach diesem Grenzwert, auch wenn ein höherer Verdienst erzielt wird und werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Wie erfolgt der Wechsel von der Pflichtmitgliedschaft zur freiwilligen Versicherung?
Ihr Arbeitgeber sendet uns zum Jahresende eine entsprechende Meldung. Daraufhin erhalten Sie von der BKK Scheufelen eine Mitteilung über die Änderung Ihres Versichertenstatus, sowie einen Beitragsbescheid. Wir führen Ihre Mitgliedschaft gerne als freiwillige Versicherung bei uns weiter.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich.