Wahltarif Selbstbehalt+
Wahltarif Selbstbehalt+
Für viele Menschen, die gesund sind und dadurch in hohem Maße auf Leistungen verzichten können, bietet unser Wahltarif Selbstbehalt die Möglichkeit den Beitrag zur Krankenversicherung effektiv zu senken. Der Wahltarif ist sehr transparent und einfach aufgebaut: In dem Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen (Selbstbehalt) werden Sie von der BKK Scheufelen mit einer Prämie belohnt.
Wie hoch ist die zu erwartende Prämie?
bei unserem Wahltarif Selbstbehalt+ beträgt die maximale prämie 300,- EUR im Kalenderjahr. Das maximale Risiko liegt bei 200,-EUR im Kalenderjahr.
Bei Wahltarifen ist die Erstattung gesetzlich begrenzt. An das Mitglied und seine familienversicherten Angehörigen dürfen bis zu 20% der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge, jedoch nicht über 600.- Euro erstattet werden. Die Prämienzahlung darf bei mehreren Tarifen 30% der vom Mitglied getragenen Beiträge, jedoch 900.- Euro nicht übersteigen. Ausgenommen davon sind Beitragszuschüsse nach den §§ 106 und 257 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch.Beginnt die Teilnahme am Wahltarif während des laufenden Jahres, wird die Prämienzahlung und der Selbstbehalt anteilig berechnet.
Welche Leistungen haben keinen Einfluss auf die Prämienzahlung?
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Im Einzelnen zählen dazu folgende Leistungen:
- Prävention und Schutzimpfungen (§ 20 SGB V)
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 21,22, 28 Abs, 2 SGB V)
- Vorsorgeuntersuchungen (§§ 25, 26 SGB V)
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschafts-Richtlinien
- Leistungsinanspruchnahme durch die familienversicherten Angehörigen
- Vollstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V)
Welche Kosten werden auf den Selbstbehalt angerechnet?
Die Prämie verringert sich pro Arzt- bzw. Zahnarztbesuch pauschal um 20,- EUR, für alle anderen Leistungen werden die tatsächlichen Kosten, welche für die BKK Scheufelen angefallen sind, auf den Selbstbehalt angerechnet.
Wie hoch ist das Risiko im Selbstbehalt?
Das Risiko ist genau definiert und begrenzt. Die Kostenbeteiligung liegt maximal in Höhe der Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämie. Übersteigen beispielsweise die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen den Prämienbetrag, würde eine maximale Nachforderung in Höhe von 200,- EUR an Sie anfallen.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden (in der Regel alle Arbeitnehmer, freiwillig versicherten Mitglieder, Studenten, Rentner) und die nicht bereits an den Wahltarifen Leistungsverzicht oder Beitragsrückerstattung teilnehmen. Die Teilnahmeerklärung muss vollständig ausgefüllt bei der BKK Scheufelen eingereicht werden.
Es gibt bei diesem Wahltarif keine Altersbegrenzung, keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit. Die Anmeldung ist vom Versicherten immer schriftlich zu erklären. Frühestens beginnt der Tarif mit dem 1. des Folgemonats bzw. mit Beginn Ihrer Mitgliedschaft.
Bindefrist
Die Bindefrist für den Wahltarif Selbstbehalt beträgt 36 Monate. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Mitglied der BKK Scheufelen seine Teilnahme an dem Wahltarif oder die Änderung der Tarifgruppe schriftlich erklärt hat, frühestens jedoch mit Beginn der Mitgliedschaft. Der Tarif verlängert sich nach der Mindestbindefrist jeweils immer um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Jahresende gekündigt wurde.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie ausführlich.