Informationen zum Zusatzbeitragssatz ab 01.10.2024

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zusatzbeitrag

Arbeitnehmer:

Rentenbezieher (ohne und mit Beschäftigung):

(Freiwillige) Mitglieder, die selbst die Beitragszahlung an die BKK Scheufelen vornehmen:

Studenten:

Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch III – Arbeitslosengeld:

Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II – Bürgergeld, Behinderte in anerkannten Werkstätten, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Beschäftigte mit einem monatlichen Entgelt <= 325,00 EUR, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilnehmer an einer gesetzlichen Dienstpflicht:

 

Haben Sie Fragen?


Serviceteam „Zusatzbeitrag“

Tel.: 07021 7374-157
Fax: 07021 7374-277
E-Mail:  service@bkk-scheufelen.de

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Einzelheiten.