Zahnersatz

Zahnersatz

zahnersatz

Mehr als nur Goldzähne

Unter den Begriff Zahnersatz fallen Kronen, Brücken, Prothesen und die implantatgestützte Versorgung. Bei einer medizinischen Notwendigkeit übernimmt die BKK Scheufelen einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am zahnärztlichen Befund und an der hierfür üblichen Regelversorgung.

Hinweis: Die befundbezogenen Zuschüsse für den Zahnersatz erhöhen sich von 60% auf 70% bzw. 75% der Kosten der Regelversorgung, wenn Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung in den letzten 5 bzw. 10 Jahren vor der der Ausstellung des Heil-und Kostenplanes für den Zahnersatz mit dem Zahnbonusheft nachweisen können. Als regelmäßig gilt hierbei im Alter von 12-18 Jahren eine halbjährliche und ab 18 Jahren eine jährliche Vorsorgeuntersuchung. Das entsprechende Bonusheft erhalten Sie bei Ihrer Zahnarztpraxis.

Heil- und Kostenplan

Ihr behandelnder Vertragszahnarzt berät Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten eines  Zahnersatzes und dessen Kosten. Steht die Behandlungsform fest, wird das Ergebnis in einem sogenannten Heil- und Kostenplan zusammengefasst. Diesen reichen Sie mit Ihrem Bonusheft bei uns zur Genehmigung ein. Wir teilen Ihnen den für Sie höchstmöglichen gesetzlichen Festzuschuss für eine Regelversorgung mit und die Behandlung kann beginnen.

Was gehört zur Regelversorgung?

Die Regelversorgung umfasst neben den allgemeinen Leistungen auch zahntechnische Leistungen, sowie

  • den festsitzenden Zahnersatz
  • bei großen Brücken den Ersatz von bis zu vier fehlenden Zähnen je Kiefer und bis zu drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet
  • bei Kombinationen von herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz in der Regel zwei Verbindungselemente je Kiefer
  • Verblendungen im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4.

Kosten für Nachbesserungen und Reparaturen des Zahnersatzes gehören ebenfalls zur Regelversorgung und unterliegen innerhalb von zwei Jahren nach der Eingliederung der Gewährleistung.

Hinweis: Wer sich für eine Regelversorgung entscheidet, erhält generell eine gute zahnmedizinische Versorgung. 

Was ist eine gleich- und andersartige Versorgung?

Eine gleichartige Versorgung bedeutet, dass zusätzlich zur Regelversorgung noch weitere Leistungen durchgeführt werden. Von einer andersartigen Versorgung ist die Rede, wenn Sie sich für eine komplette andere Variante als die Regelversorgung entscheiden (z.B. ein Implantat anstelle einer Brücke). Die Mehrkosten aufgrund einer gleich- oder andersartigen Versorgung gehen ganz zu Ihren Lasten.

Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

An Hand des Ihnen vorliegenden Heil- und Kostenplanes können Sie schon vor der Behandlung erfahren, welche Kosten ungefähr auf Sie persönlich zukommen.  Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ausgewiesene Betrag nicht rechtsverbindlich ist und der Orientierung dienen soll.

Generell gilt: Wenn Sie eine andere Therapie als die Regelversorgung wählen oder zusätzliche prothetische, ästhetische oder kosmetische Leistungen in Anspruch nehmen, geht Ihnen der Festzuschuss von der BKK Scheufelen nicht verloren. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie alleine.

Kostenlose Zweitmeinung einholen

Haben Sie Fragen rund um das Thema Zahnbehandlung und Abrechnung? Die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sind kompetente Ansprechpartner. Der Service ist für Sie als Versicherte kostenfrei.

Härtefälle

Wenn Sie durch Zahnersatz unzumutbar belastet werden, können Sie einen Antrag auf eine höhere Kostenbeteiligung stellen. Bei der Ermittlung, ob eine unzumutbare Belastung vorliegt, werden Ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt mit entsprechenden Einkommensgrenzen verglichen.

Auch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis, z.B. Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV), kann zu einer unzumutbaren Belastung führen. Über die Voraussetzungen etc. beraten wir Sie gerne individuell.

Zahnersatz aus dem Ausland

Zahnersatz aus dem Ausland ist teilweise deutlich kostengünstiger als in Deutschland und die BKK Scheufelen zahlt den gleichen Festzuschuss auch für einen im europäischen Ausland gefertigten Zahnersatz, vorausgesetzt die Behandlung wurde vorher von uns genehmigt. Trotzdem sollten Sie diese Auslandsbehandlung gut überlegen. Zusätzliche finanzielle Belastungen für Anreise und Unterkunft, ggf. sogar für zusätzliche Reisen, wenn eine neue Anpassung oder Reparatur des Zahnersatzes nötig ist, können den Sparvorteil erheblich verringern. Auch bestehen im Inland keine Gewährleistungsansprüche für einen im Ausland gefertigten Zahnersatz.

 

Telefon   0800 14 24 340

Mo-Do 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die zahnärztlichen Leistungen der BKK Scheufelen.