Heilmittel
Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt werden. Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Physiotherapie und Ergotherapie, als auch Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
In den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Leistungen und in welchem Umfang von den Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
Wie ist der Ablauf, wenn ich eine Heilmittelverordnung erhalten habe?
Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin kann Ihnen bei einer medizinischen Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Bitte wenden Sie sich mit der Heilmittelverordnung direkt an den zugelassenen Leistungserbringer. Eine vorherige Prüfung durch die BKK Scheufelen ist nicht notwendig.
Der Leistungserbringer prüft die Heilmittelverordnung und rechnet die Vertragssätze direkt mit der BKK Scheufelen ab.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die BKK Scheufelen übernimmt für Sie die Kosten der ärztlich verordneten Heilmittel in Höhe der Vertragssätze. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten und zusätzlich 10,00 Euro pro Verordnung.
Wann habe ich Anspruch auf eine Langfristgenehmigung der Heilmittel?
Hat Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung festgestellt, bei deren Behandlung
- fortlaufend
- über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
Heilmittel erforderlich sind, erfolgt die Genehmigung durch ein vereinfachtes Verfahren.
⇒ Wenn Ihre Erkrankung auf der Diagnosen Liste der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie gelistet ist, gilt der langfristige Heilmittelbedarf als genehmigt, es ist kein Antrag bei der BKK Scheufelen notwendig.
⇒ Wenn Ihre Erkrankung nicht auf der Diagnosen Liste gelistet ist, bitten wir Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung über den Medizinischen Dienst einzureichen:
- formloser Antrag
- aktuelle Heilmittelverordnung
- Therapiebericht des Leistungserbringers
⇒ Wenn die Voraussetzungen für die Langfristgenehmigung erfüllt sind, gilt:
Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin kann Ihnen erforderliche Heilmittel verordnen, solange sie medizinisch notwendig sind. Allerdings ist mindestens alle zwölf Wochen ein Arztbesuch zur medizinischen Kontrolle und eine erneute Heilmittelverordnung nötig.
Bitte beachten Sie, dass Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin, wenn die Voraussetzungen für die Langfristgenehmigung der Heilmittel nicht erfüllt sind, Heilmittel über die orientierende Behandlungsmenge hinaus verordnen darf.
Wie lange darf die Heilmittelbehandlung unterbrochen werden?
Übernimmt die BKK Scheufelen eine Nagelspangenbehandlung?
Die Kosten der Nagelspangenbehandlung werden direkt mit der BKK Scheufelen abgerechnet. Für Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten und die Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro an.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich rund um das Thema Heilmittel.